- clever vorsorgen
- rechtzeitig handeln
- frühzeitig regeln
Wer soll Sie vertreten, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sein sollten? Sie können dieses wichtige Thema rechtzeitig festlegen. Diese weitreichende Vollmachten sollte man nur Personen des vollsten Vertrauens erteilen.
Mit dieser Vollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson Entscheidungen in ihrem Namen zu treffen, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Durch diese Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden.
Die notarielle Beurkundung ist dringend anzuraten, wenn dies auch nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit ist. Die schriftliche Form genügt zur Wirksamkeit, kann aber zu Anerkennungsproblemen bei Banken führen.
In der Vollmacht regeln Sie Ihre persönlichen Bestimmungen zur Gesundheitssorge, zu Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten, zur Vermögenssorge und ähnliches.
Bewahren Sie die Unterlagen bei Ihren persönlichen Dokumenten, beim Bevollmächtigten selbst oder einer anderen Vertrauensperson auf. Alternativ können Sie die Vollmacht auch beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.