- clever vorsorgen
- rechtzeitig handeln
- frühzeitig regeln
Benennung einer Person des eigenen Vertrauens für den Fall, dass das Betreuungsgericht wegen eigener Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit einen Betreuer einsetzt. Zusätzliche Wünsche für den Fall einer Betreuung sind möglich.
- Schriftliche Form.
- Eigenhändige Unterschrift.
- Die notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich.
Die Betreuungsverfügung enthält Wünsche zum Betreuer, Ersatzbetreuer. Sie können auch wünschen, wer in keinem Fall zum Betreuer bestellt werden soll.
Die Aufbewahrung sollte so erfolgen, dass gewährleistet ist, dass die Betreuungsverfügung im Bedarfsfall unverzüglich dem Vormundschaftsgericht zugeleitet wird.